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Schulen: Zusatzstunden von Lehrern – Bot hilft bei Abrechnung

In Sachsen-Anhalt gibt es nun ein automatisiertes Verfahren zur Vergütung der Vorgriffsstunden für Lehrkräfte. (Symbolbild) Foto




In Sachsen-Anhalt stehen Lehrkräfte seit einiger Zeit eine Stunde länger pro Woche vor den Klassen. Nachdem die Auszahlungen zunächst gedauert hatten, soll es mit neuer Technik nun schneller gehen.In Sachsen-Anhalt sollen Lehrern zusätzliche Unterrichtsstunden schneller vergütet werden. Ein Software-Roboter übernehme dazu die Routineaufgaben und unterstütze bei der Abrechnung, teilte das Infrastrukturministerium auf Anfrage mit. Dies spare Zeit bei der Datenverarbeitung und reduziere die Fehlerquote, sagte Ministerin Lydia Hüskens (FDP).Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) erklärte, dank der Automatisierung könne man die Vergütung der Vorgriffsstunden deutlich beschleunigen und zuverlässiger gestalten. « Das beseitigt Verstimmungen, sorgt dafür, dass die Lehrkräfte ihr wohlverdientes Geld nach relativ kurzer Zeit erhalten und entlastet die Verwaltung », so Feußner.Bot soll im Dezember stabilen Betrieb erreichenDie monatlichen Zahlungen an die rund 7.000 Lehrerinnen und Lehrer werden durch Robotic Process Automation – kurz RPA – unterstützt. Dies ist den Angaben zufolge eine Technologie, die es Computerprogrammen ermöglicht, einfache und sich wiederholende Aufgaben zu übernehmen. Das Bildungs- und das Digitalministerium gehen davon aus, dass der RPA-Bot ab Dezember einen stabilen Betrieb erreicht und alle im Oktober 2024 geleisteten Vorgriffsstunden pünktlich ausgezahlt werden können.Die Landesregierung hatte im Frühjahr 2023 mit der Zusatzstunde auf den Lehrermangel und das hohe Maß an Unterrichtsausfall reagiert. Von Anfang gab es Kritik an den verzögerten Auszahlungen. Für Grundschullehrkräfte bedeutet die Neuregelung 28 statt bislang 27 Unterrichtsstunden, für Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräfte 26 statt 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Die Stunde ist für alle Stammlehrkräfte verpflichtend und kann entweder dem Ausgleichskonto gutgeschrieben oder monatlich ausgezahlt werden. Von der Regelung ausgenommen sind Lehrkräfte ab 62 und befristet angestellte Lehrerinnen und Lehrer.



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Publish date : 2024-11-30 09:58:35

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