Ist ein Betriebsratsmitlied erkrankt, stellt sich die Frage, ob es sich weiter als Arbeitnehmervertreter engagieren kann. Die Antwort hängt davon ab, ob Arbeitsunfähigkeit auch Amtsunfähigkeit nach sich zieht.
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Publish date : 2026-05-09 11:48:00
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Kolumne „Mein Urteil“: Darf ein kranker Betriebsrat sein Amt ausüben?



