Frankfurter Allgemeine

Immobilien vor Gericht: Alte Spendenzahlung bindet neuen Vermieter nicht

Immobilien vor Gericht: Alte Spendenzahlung bindet neuen Vermieter nicht

Ein Käufer übernimmt keine früheren Spendenzusagen des Verkäufers an den Mieter. Bleiben sie aus, haftet der Mieter trotzdem für die Miete.



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Publish date : 2026-05-18 05:07:00

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