Frankfurter Allgemeine

Kolumne „Mein Urteil“: Virtuelle Anteilsrechte dürfen rückwirkend nicht verfallen

Kolumne „Mein Urteil“: Virtuelle Anteilsrechte dürfen rückwirkend nicht verfallen

Eine am Erfolg orientierte Vergütung spielt in vielen Unternehmen eine wichtige Rolle. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, was im Falle einer Kündigung damit passiert.



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Publish date : 2025-04-13 11:28:00

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