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Privilegierte Maßnahme : Balkonkraftwerk installieren: Können Nachbarn eine Solaranlage verhindern?

Privilegierte Maßnahme : Balkonkraftwerk installieren: Können Nachbarn eine Solaranlage verhindern?

Ein Balkonkraftwerk installieren und eigenen Strom erzeugen – das klingt gut. Doch was, wenn der Nachbar Ärger macht? Was Mieter dürfen und wo es Streit geben kann, erläutern wir.

In der Vergangenheit war die Frage « Balkonkraftwerk installieren » oft eine Angelegenheit für mehrere Parteien – Vermieter, Eigentümergemeinschaften und mitunter auch Nachbarn, die sich etwa durch angebliche Verschattung gestört fühlten. Seit Oktober 2024 hat sich die Ausgangslage jedoch verändert: Nach Paragraph 554 Absatz 1 BGB zählt die Installation als privilegierte Maßnahme. Mieter können ein Balkonkraftwerk damit grundsätzlich umsetzen, ein Widerspruch des Vermieters ist nur noch bei einem triftigen Grund möglich.

Balkonkraftwerke in Mietwohnungen – diese Regeln gelten

Seit Oktober 2024 gilt die Änderung von Paragraph 554 Absatz 1 BGB. Die Montage eines Balkonkraftwerks zählt damit zu den privilegierten Maßnahmen: Mieter dürfen eine Mini-PV-Anlage am Balkon grundsätzlich installieren, ein Verbot durch den Vermieter ist nur mit triftigem Grund möglich, etwa bei nachgewiesenen Risiken für Gebäude, Grundstück oder andere Bewohner.

Unverändert sinnvoll bleiben vorherige Absprachen. Klare, transparente Vereinbarungen helfen, Konflikte mit dem Vermieter und Nachbarn zu vermeiden und offene Sicherheitsfragen frühzeitig zu klären, trotz der neuen Regeln im Gesetz.

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Dürfen die Nachbarn mitreden?

Grundsätzlich ist die Ausgangslage klar: Mieter dürfen eine steckerfertige Mini-PV-Anlage am Balkon installieren – ein pauschales Verbot durch Vermieter oder Nachbarn ist damit nicht ohne Weiteres möglich. Ganz konfliktfrei ist das Thema aber trotzdem nicht.

Ähnlich wie Vermieter in bestimmten Fällen noch Einwände erheben können, haben auch Nachbarn Möglichkeiten, Druck zu machen. Möglich ist zum Beispiel, dass sie sich durch die Optik beeinträchtigt fühlen oder eine Verschattung ihres Balkons befürchten. Nach Darstellung von Agrarheute.com kann in solchen Konstellationen sogar ein Beseitigungsanspruch ins Spiel kommen.

Inwieweit solche Klagen vor Gericht durchkommen, ist eine andere Frage. Aber wenn zukünftige Nutzer absehen können, dass die Nachbarn sich wegen ihres Balkonkraftwerks beschweren könnten, sollten sie am besten schon vorher Rücksprache halten und versuchen, sich einvernehmlich zu einigen. Wer schon mit Nachbarn und dem Vermieter gesprochen hat und das Go bekommen hat, der kann direkt loslegen. Fehlt das passende Balkonkraftwerk noch, gibt es beispielsweise bei Ebay eine große Auswahl an Komplett-Sets.

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Balkonkraftwerk installieren: Was ist generell zu beachten?

Ein Balkonkraftwerk lässt sich grundsätzlich selbst installieren und anschließen, zum Beispiel am Balkongeländer oder auf der Terrasse. Wichtig ist laut ADAC, dass alles sicher befestigt ist und keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, die genehmigungspflichtig sind. Ein Balkonkraftwerk lässt sich auch ganz ohne Elektriker anschließen, wenn das Balkonkraftwerk mit einem Schuko-Stecker geliefert wird. Auch wenn dieser aktuell noch nicht komplett der Norm entspricht, wird er geduldet. Im Laufe des Jahres 2025 soll er laut VDE auch offiziell erlaubt sein. Für spezielle Stecker wie Wieland-Stecker ist eine Fachkraft nötig. Was man bei der Installation eines Balkonkraftwerks beachten sollte:

Eine stabile Montage, die weder Hauswand noch Geländer beschädigt.Die Leistung des Wechselrichters darf maximal 800 Watt betragen.Außerdem muss die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen werden – die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt seit 2024.

Fragen kostet nichts

Balkonkraftwerke sind für Mieter in der Stadt eine praktische Lösung: klein, unkompliziert, stromsparend. Seit der Verankerung neuer Gesetze sowie des Solarpakets I ist das Installieren eines Balkonkraftwerk deutlich einfacher geworden – Vermieter dürfen sich nicht mehr einfach so dagegen aussprechen. Trotzdem gilt: Wer Ärger vermeiden will, sollte vorher mit dem Vermieter und auch mit den Nachbarn sprechen. Denn wenn das Balkonkraftwerk Nachbarn stört, etwa durch Verschattung oder optische Gründe, kann es trotz gesetzlichem Anspruch knirschen. Besser also: kurz reden, dann langfristig Strom produzieren.



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Publish date : 2026-01-15 08:33:00

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