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Tödlicher Badeunfall: So sollen Rutschen-Unfälle in Bädern verhindert werden

Tödlicher Badeunfall: So sollen Rutschen-Unfälle in Bädern verhindert werden

Nach einem tödlichen Unfall in einer Rutsche im Erlebnisbad „Miramar“ in Weinheim ermittelt die Kriminalpolizei. Was das Bad zur Rutsche „Twister“ sagt und wie solche Rutschen überprüft werden.

Nach einem schweren Unfall in einer Rutsche im Spaßbad „Miramar“ in Weinheim an der Grenze zu Hessen ist ein 25 Jahre alter Mann gestorben. Dies bestätigte ein Sprecher der Polizei in Mannheim. Er machte zunächst keine weiteren Angaben. Auch die zuständige Staatsanwaltschaft äußerte sich nicht.

Das Bad geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Unfall passierte, weil sich mehrere junge Männer nicht an die Sicherheitsvorschriften bei der Nutzung hielten. Laut Polizei ermittelt die Kripo in dem Fall.

Was passierte im „Miramar“?

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim verunglückte ein Mann am Pfingstsamstag am späten Abend schwer und wurde reanimiert. Laut dem Sprecher des Bades wurde „eine Person in einem kritischen Zustand zeitig bemerkt“. Mehrere Badegäste seien vorher in der „Twister“ genannten Rutsche zusammengestoßen. Sofort seien erste Rettungsmaßnahmen eingeleitet und Rettungsdienst und Notarzt hinzugerufen worden.

An dem Unfallgeschehen waren laut dem Sprecher des Bades vier Männer beteiligt. Alle seien etwa zwischen 25 und 30 Jahre alt gewesen. Der Staatsanwaltschaft zufolge kannten sich die Unfallbeteiligten und besuchten das Bad gemeinsam.

„Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen war der beteiligten Gruppe die geltende Regel bekannt, dass die Rutsche nicht gemeinsam genutzt werden darf“, teilte der Sprecher des Bades mit. Die Männergruppe sei bereits zuvor durch den Badedienst „wegen Missachtung der geltenden Sicherheits- und Nutzungsregeln ermahnt worden“. 

Es gebe aktuell keine Hinweise darauf, dass die Geschwindigkeit in der 150 Meter langen Rutsche die Ursache für den Unfall gewesen sei. Zudem gebe es bislang keine Hinweise auf einen technischen Defekt der Anlage.

Welche Sicherheitsvorkehrungen gelten an der Rutsche?

Nach Angaben des „Miramar“ ist der Einstieg der Rutsche so geregelt, dass nur einzeln mit Rutschreifen gerutscht werden darf. Nutzer müssten warten, bis oben an der Rutsche eine Ampel Grün anzeige. Dies passiere erst, nachdem der Mensch davor aus der Rutsche wieder heraus sei und eine Lichtschranke am Ausgang der Rutsche passiert habe. 

Diese Vorgehensweise wird mit Schildern am Eingang der Rutsche erklärt, auch entsprechende Zeichen zeigen die Vorgehensweise an, wie der Sprecher des Bades sagte. Demnach dauert es ungefähr 30 Sekunden, um die Rutsche komplett zu rutschen.

Wie kam es zu dem Unfall? 

Das ist Teil der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Sprecher des Bades sagte, dass Videoaufnahmen vom Eingang der Rutsche zeigten, wie zwar der erste der vier Männer auf das Grün der Ampel gewartet habe, die drei darauffolgenden aber nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass die Rutsche entgegen den Nutzungsvorschriften durch alle vier Männer gleichzeitig genutzt wurde, darunter auch der Verstorbene.

In einem unteren Teil der Rutsche ist es so, dass Badende in eine Art Trichter rutschen, abgebremst werden und dann in eine Pendelbewegung kommen. Dort sei der Unfall passiert, wie Videoaufnahmen aus dem Inneren der Rutsche zeigten, sagte der Bad-Sprecher. In dem Bereich habe sich nicht nur ein Mensch befunden, sondern vier, die „steuerungsunfähig“ gewesen seien.

Zur Ermittlung der genauen Umstände werden laut Staatsanwaltschaft technische Unterlagen und Videomaterial ausgewertet sowie zahlreiche Zeugen vernommen.

Was passierte nach dem Unfall?

Die Polizei zu benachrichtigen, habe sich aus der Lage zunächst nicht ergeben, sagte der Sprecher des Bades. Das „Miramar“ habe den Beamten aber am Donnerstag Videos der Sicherheitskameras und andere Unterlagen übergeben. „Sicher ist für uns: kein technischer Defekt, kein Fehlverhalten der Mitarbeiter“, betonte der Sprecher. Die Anlage werde regelmäßig geprüft. Die Rutsche „Twister“ gibt es laut dem Bad seit 2017. Seither habe es keine größeren Unfälle dort gegeben, sagte der Sprecher.

Zudem wurde der Staatsanwaltschaft zufolge eine Obduktion des Verstorbenen bei Gericht beantragt. Ob weitere Umstände zu dem Unfall führten und wer Verantwortung trägt, ist Gegenstand der Ermittlungen des Kriminalkommissariats Mannheim sowie der Staatsanwaltschaft Mannheim. Aufgrund der laufenden Ermittlungen machten die Behörden zunächst keine weiteren Angaben.

Wie häufig kommt es zu so schweren Rutschen-Unfällen?

Tödliche Rutschen-Unfälle wie im „Miramar“ sind laut der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen selten. Zahlen dazu hat der Verband allerdings nicht. Er verweist lediglich auf einen schweren Rutschen-Unfall im Jahr 2019 in einem Erlebnisbad an der Nordsee. Ein damals 37-Jähriger rutschte entgegen den Sicherheitsvorgaben mit dem Kopf voraus und erlitt eine Querschnittslähmung. Das Oberlandesgericht Oldenburg sah später zumindest eine Teilverantwortung bei Hersteller und Betreiber. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Im Ausland, etwa in den USA und Australien, kam es in der Vergangenheit vereinzelt zu tödlichen Unfällen an Rutschen in Erlebnisbädern. 

Wie wird die Sicherheit von Rutschen in Deutschland überprüft? 

Betreiber von öffentlichen Wasserrutschen müssen sich nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen an die europäische Norm DIN EN 1069 (für Wasserrutschen) halten. Um die Sicherheit der Badegäste zu gewährleisten, werden darin Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb, Wartung und Prüfverfahren festgelegt, wie eine Sprecherin mitteilte. Vor Gericht sei die Einhaltung dieser Norm das entscheidende Kriterium.

Wasserrutschen müssten regelmäßig einer Prüfung durch den TÜV unterzogen werden. Dieser schaut unter anderem nach der Einhaltung der entsprechenden Norm. Allerdings gilt laut der Sprecherin, dass auch eine Abnahme durch den TÜV den Betreiber etwa im Falle eines Unfalls nicht aus der Haftung entlässt. 

Wichtig sei zudem, wie die Einhaltung der Rutschregeln durch die Badegäste überprüft werde. „Laut aktueller Rechtsprechung gilt für Großrutschen beispielsweise, dass keine Aufsichtsperson am Start anwesend sein muss, wenn es eine Videoüberwachung, einen Sensor und eine Ampelschaltung gibt“, sagte die Sprecherin.

Der TÜV Süd äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.



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Publish date : 2026-06-01 14:09:00

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