Die Deutsche Umwelthilfe hatte von der Bundesregierung effektive Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele für saubere Luft gefordert. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Das bisherige deutsche Programm entspreche nicht den EU-Vorgaben.
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Publish date : 2024-07-23 11:40:36
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