Ein Jahr liegen die Ausschreitungen beim Eritrea-Festival in Gießen zurück. Ein Polizist sprach als Zeuge vor Gericht von « bürgerkriegsähnlichen Zuständen ». Jetzt wurde ein Mann verurteilt.Ein Jahr nach den Ausschreitungen beim Eritrea-Festival in Gießen ist das erste Urteil gefallen. Ein 24-jähriger Mann wurde zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt: wegen Landfriedensbruchs und gemeinschaftlich begangenen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Schlussplädoyer zwei Jahre und sechs Monate Haft. Die Verteidigung wollte nur eine Geldstrafe, die durch die Untersuchungshaft bereits abgegolten gewesen wäre.Der Angeklagte, der eritreischer Staatsbürger ist und zuletzt in der Schweiz lebte, soll zu den etwa 100 Personen gehört haben, die am 8. Juli 2023 Polizeibeamte angriffen. Sie warfen Steinen und Flaschen, zündeten Rauchbomben und durchbrachen Absperrungen, um auf das Gelände zu gelangen. Ein Polizist berichtete als Zeuge vor Gericht von « bürgerkriegsähnlichen Zuständen ». Nach Polizeiangaben wurden dabei insgesamt 26 Polizistinnen und Polizisten verletzt. Rund 650 Ermittlungsverfahren nach KrawallenVeranstalter des Festivals war der Zentralrat der Eritreer in Deutschland, der wegen seiner Nähe zu dem Regime im Land von anderen Exil-Eritreern kritisiert wird. In Eritrea regiert Präsident Isayas Afewerki in einer Ein-Parteien-Diktatur. Meinungs- und Pressefreiheit sind stark eingeschränkt.Auch der 24-Jährige wollte nach Überzeugung des Gerichts gegen das Fest protestieren, das er als « Jubelveranstaltung » empfunden habe. Um auf das abgesperrte Gelände zu gelangen, sei er auf ein Polizeiauto geklettert und habe dieses dabei beschädigt. Auf den Videos war nicht zu sehen, dass er Polizisten angegriffen hätte. Allerdings habe er sich auch nicht von der Gruppe um ihn herum distanziert, die die Polizei attackierte.Die Ereignisse in Gießen zogen nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 650 Ermittlungsverfahren nach sich, bisher wurden etwa 50 Anklagen und Strafbefehle verfasst. Die übrigen Verfahren seien teils noch offen, teils eingestellt oder die entsprechenden Personen sind zur Fahndung ausgeschrieben.
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Publish date : 2024-07-26 15:54:31
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