Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens ist nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig. Kolumnist Henryk M. Broder sieht in der Praxis große Probleme kommen.
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Publish date : 2024-10-31 18:56:24
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