Frankfurter Allgemeine

Ärztliche Zwangsbehandlungen nicht nur in Krankenhäusern

Ärztliche Zwangsbehandlungen nicht nur in Krankenhäusern

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Bislang dürfen ärztliche Zwangsmaßnahmen nur in Kliniken stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorgabe nun für teilweise verfassungswidrig erklärt. Nun muss der Bundestag tätig werden.

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Publish date : 2024-11-26 14:46:19

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