Die Nordstream 2 AG und die Sparkasse Vorpommern streiten um gekündigte Konten. Nun hat das Landgericht Stralsund ein Urteil verkündet.
Die Sparkasse Vorpommern hat Konten der hoch verschuldeten Projektgesellschaft der deutsch-russischen Pipeline Nord Stream 2 kündigen dürfen. Das Landgericht Stralsund hat die Anträge des Unternehmens gegen das Geldinstitut auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am Montag zurückgewiesen, wie das Gericht heute mitteilte (Az. 6 O 9/25). Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Der Sparkasse sei die Fortführung der Kontobeziehungen auch unter Berücksichtigung der Interessen der Nord Stream 2 AG im Ergebnis nicht mehr zumutbar, hieß es in der Gerichtsmitteilung. Denn der Sparkasse könnten Sekundärsanktionen nach US-amerikanischem Recht drohen, falls das Vertragsverhältnis fortgesetzt werde. Die Konten seien daher wirksam zum 10. Januar 2025 gekündigt worden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Die Nord Stream 2 AG ist eine Tochter des russischen Gazprom-Konzerns. Sie hatte bei der Bank ein Konto eröffnet, damit ihr der Bund nicht verbaute Röhren abkaufen kann. Die Segmente wurden für die Anbindungspipeline des Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) verwendet.
Die fertige Pipeline war nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine nie zum Gasimport genutzt worden. Einer der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 stark beschädigt.
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Publish date : 2025-02-11 09:29:00
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