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Urteil gefallen: Sind Birkenstocks Kunst? Das sagt der Bundesgerichtshof dazu

Urteil gefallen: Sind Birkenstocks Kunst? Das sagt der Bundesgerichtshof dazu

Birkenstock drückte der Schuh. Das Unternehmen wollte erreichen, dass die Konkurrenz keine ähnlichen Sandalen verkauft. Dafür wollte man die Latschen zur Kunst erklären.

Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst – wenn es nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) geht. Sie genießen damit nicht den weitgehenden Schutz des Urheberrechts, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Birkenstock war vor Gericht gezogen, weil Konkurrenten ähnliche Schuhe verkauften. (Az. I ZR 16/24 u.a.)

Birkenstock wollte erreichen, dass diese Konkurrenten – Tchibo, das dänische Modeunternehmen Bestseller und shoe.com, einer Tochter der Wortmann-Gruppe – ihre Sandalen nicht mehr verkaufen dürfen. Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Klage keinen Erfolg, die Revisionen gegen das Kölner Urteil wurden nun vom BGH zurückgewiesen.

Birkenstock will bis vor den Europäischen Gerichtshof

Das Oberlandesgericht sah die Voraussetzungen dafür, dass die Sandalen als Werke der angewandten Kunst gelten, nicht erfüllt. Es seien zwar Designklassiker, der kreative Gestaltungsspielraum werde aber durch den Zweck der Schuhe eingeschränkt. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Kölner Urteil.

Vertreter von Birkenstock verwiesen nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe darauf, dass in Deutschland und anderen europäischen Ländern noch ähnliche Gerichtsverfahren laufen. Sie setzen darauf, dass schlussendlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet.

Das Urheberrecht gibt dem Schöpfer die exklusiven Nutzungsrechte an seinem Werk. Der Schutz bleibt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Karl Birkenstock – der Erfinder der Birkenstock-Sandale – lebt noch. Anders als beim Designrecht braucht es für einen Urheberrechtsschutz zudem keinen formalen Eintrag in ein Register.



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Publish date : 2025-02-20 09:05:00

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