Erst soll sie mit einem Hammer auf ihren Ehemann geschlagen und ihn dann mit einem Kabelbinder erstickt haben. So lautet die Anklage. Die Frau spricht hingegen von Notwehr.
Jeden Tag um 8.00 Uhr morgens musste das Frühstück auf dem Tisch stehen. Auch das Mittag- und Abendessen habe ihr Mann zu festen Zeiten erwartet, sagt die Angeklagte vor Gericht. Auf der Straße soll er anderen Frauen hinterhergeschaut haben. Am Ende liegt der 74-jährige Mann tot im Badezimmer.
Zum Auftakt des Mordprozesses gesteht die mutmaßliche Täterin, mit einem Hammer auf ihren Mann eingeschlagen zu haben. Der Schwurgerichtssaal im Landgericht Karlsruhe ist gut gefüllt.
Anklage spricht von heimtückischer Tötung
Am Ende einer « zerrütteten Ehe » soll die 66-Jährige dem Staatsanwalt zufolge im Juni 2024 ihrem Mann zuerst das Schlafmittel Diazepam verabreicht haben, damit er sich nicht mehr so gut wehren könne. Sie habe dieses unter Erdbeeren gemischt, um den Eigengeschmack der Tabletten zu verdecken.
Anschließend soll die Deutsche ihm mindestens 34 Mal mit einem Hammer unter anderem gegen den Kopf geschlagen und ihn dann mit einem Kabelbinder erstickt haben. Später soll sie nach Angaben des Staatsanwaltes kontrolliert haben, ob ihr Mann wirklich tot sei. Der Staatsanwalt spricht von einer heimtückischen Tötung.
Angeklagte erzählt vor Gericht ausgiebig
Vor der Tat seien sich die beiden zu Hause aus dem Weg gegangen, bestätigt die Frau. Ihr Mann habe « außergewöhnliche sexuelle Neigungen ». Er habe angefangen, diese im Internet, am Telefon und mit Prostituierten auszuleben. Damit habe er ihr Geld verprasst. Unter anderem habe ihr Mann auch Versicherungen zur Altersvorsorge ohne ihr Einverständnis aufgelöst.
Die Angeklagte erzählt dem Gericht zur Tat, dass ihr Ehemann am Abend « wie ein Irrer » aus dem Souterrain des Hauses gekommen sei. Er sei « öfter so aggressiv » gewesen. Er soll demnach gesagt haben, dass er sie die Treppe runter schmeißen werde.
Daraufhin bekam die Angeklagte nach eigenen Angaben Angst und nahm einen 50 Zentimeter langen Kabelbinder und einen Hammer aus einer Sofaritze, wo sie die Sachen Wochen vorher deponiert hatte. Damit sei sie dann in das Badezimmer geflüchtet.
Notwehr im Badezimmer?
Dort angekommen soll alles recht schnell passiert sein. Nachdem ihr Mann ihr leicht an den Hals gegriffen habe, sei sie mit dem Hammer in der Hand unter seinen Armen hindurchgetaucht. « Er stand an der Badewanne und ich habe ausgeholt », sagt sie mit weinerlicher Stimme. Wie es direkt danach weiterging, erläuterte sie vor Gericht nicht mehr genau. Sie erinnere sich nur teilweise.
Unter anderem bleibt bei ihrer Aussage offen, wie genau der Mann mit dem Kabelbinder erstickt wurde. « Ich wollte ihn niemals töten, sondern mich nur wehren », betont die Angeklagte im Gerichtssaal mehrmals.
In der Nacht habe sie dann nicht mehr geschlafen. Erst am Morgen habe sie selbst nach Kontakt mit ihrer Tochter aus erster Ehe den Notruf gewählt. Sie ließ sich widerstandslos festnehmen und kam in Untersuchungshaft. Der verständigte Notarzt konnte nur noch den Tod des 74-Jährigen feststellen.
Suchanfragen werfen Zweifel auf
Bereits mehrere Tage vor der Tat soll sie laut Staatsanwaltschaft verschiedene Tötungsmethoden recherchiert haben. Demnach suchte sie zum Beispiel: « Kann ich jemanden mit einem Hammer bewusstlos schlagen? » und « Wie lange kann man unter einer Plastiktüte atmen? » In den Anfragen sei es auch darum gegangen, wie schnell das Schlafmittel wirke und welche elektronischen Geräte sie im Gefängnis benutzen dürfe.
In Chats mit ihrer Tochter spricht sie der Anklage zufolge von einer Zukunft, « wenn ihr Mann nicht mehr da ist ». Am Morgen nach der mutmaßlichen Tat habe sie dann online herauszufinden versucht, wie man den Tod eines Menschen feststellen könne.
Vier Verhandlungstage angesetzt
Während des weiteren Verfahrens sollen zwei psychiatrische Sachverständige und ein rechtsmedizinischer Sachverständiger der Großen Strafkammer Rede und Antwort stehen. Das Schwurgericht hat insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Schon beim dritten Termin könne es aber ein Urteil geben, sagt der Vorsitzende Richter beim Auftakt. Das wäre dann am 21. März.
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Publish date : 2025-02-28 14:45:00
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