Die Gewerkschaft Verdi und die Autobahn GmbH haben sich vor Gericht auf einen Vergleich verständigt: Demnach darf ein Warnstreik den Elbtunnel lahmlegen, allerdings nicht im Berufsverkehr. Frühestens ab 21 Uhr darf der Tunnel gesperrt werden.
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Publish date : 2025-03-13 14:37:00
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Keine Sperrung des Elbtunnels im Berufsverkehr
