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Kritik an Gerichtsentscheidung: Al-Kuds-Tag: Becker fordert schärfere Gesetze

Kritik an Gerichtsentscheidung: Al-Kuds-Tag: Becker fordert schärfere Gesetze

Das Verwaltungsgericht hat das Verbot einer geplanten Kundgebung zum sogenannten Al-Kuds-Tag der Stadt Frankfurt gekippt. Hessens Antisemitismusbeauftragter fordert jetzt schärfere Gesetze.

Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker kritisiert die Ermöglichung des sogenannten Al-Kuds-Tags in Frankfurt und fordert eine Verschärfung der Gesetze. Dass erneut eine Al-Kuds-Demonstration in Frankfurt stattfinden könne, sei unerträglich.

« Dies verschärft die Gefährdung jüdischen Lebens bei uns in Hessen unmittelbar und beschädigt in erheblichem Maße die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Land », sagte Becker laut Mitteilung mit Blick auf die verwaltungsgerichtliche Aufhebung des Verbots für die heutige Al-Kuds-Demonstration in Frankfurt.

Becker fordert gesetzliche Änderungen

« Deshalb müssen gesetzliche Änderungen klare Grenzen setzen, wo derzeit noch dem israelbezogenen Antisemitismus Freiräume eingeräumt werden », forderte Becker. Juden in Deutschland hätten Angst, würden bedroht und angegriffen. Noch nie sei jüdisches Leben seit der Shoah in Deutschland so gefährdet gewesen wie derzeit.

Hintergrund des Al-Kuds-Tags ist die Besetzung Ost-Jerusalems durch Israel während des Sechstagekrieges 1967. Al-Kuds ist der arabische Name für Jerusalem. An diesem Tag am Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan ruft der Iran jedes Jahr zur Eroberung Jerusalems auf.

Gericht verweist auf die Meinungsfreiheit

« Wenn unsere bisherigen Gesetze so weit ausgelegt werden können, dass Vernichtungswerbung gegen Israel nicht untersagt werden kann, wenn also moderne Auschwitz-Tage auf deutschen Straßen ermöglicht werden, dann müssen unsere Gesetze gegen Judenhass verschärft werden », sagte Becker. « Denn der Geist von Auschwitz liegt über diesem Tag, wenn die Vernichtung Israels und damit auch der Mord an Millionen israelischer Jüdinnen und Juden propagiert wird. »

Die Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt hatte die Kundgebung untersagt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied jedoch, dass das Verbot rechtswidrig ist. Die Stadt habe nicht die nötigen Feststellungen getroffen, die ein Verbot der Versammlung bereits im Vorfeld rechtfertigen könnten, erklärte das Gericht. 

Stattdessen sollen Beschränkungen geprüft werden

Auch die bisherigen Erfahrungen mit dem Al-Kuds-Tag und ähnlichen Versammlungen lieferten laut Gericht keine ausreichende Grundlage für ein vollständiges Verbot. Stattdessen sollten zunächst Beschränkungen geprüft werden – notfalls auch erst während der Veranstaltung.

Zudem stellte das Gericht klar, dass die Stadt zwar mit antisemitischen und israelfeindlichen Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze rechne, dies jedoch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit keine Rolle spiele. Die Versammlungsfreiheit komme eben auch « andersdenkenden Minderheiten zugute ».

Kundgebung am Nachmittag

Der Demonstrationszug unter dem Motto « Stoppt den Krieg » soll von 14 bis 17 Uhr unter anderem vom Kaisertor, über den Willy-Brand-Platz, die Mainzer Landstraße bis zur Friedrich-Ebert-Anlage führen. Angemeldet waren zuletzt 500 bis 1.000 Teilnehmer.



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Publish date : 2025-03-29 12:03:00

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