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Anwälte reichen Klage ein – Weimer habe ausgeschlossene Buchhandlungen „feige“ belogen

Anwälte reichen Klage ein – Weimer habe ausgeschlossene Buchhandlungen „feige“ belogen

War der Ausschluss von drei Geschäften von der Verleihung des Deutschen Buchhandelspreises durch den Kulturstaatssekretär ein Verstoß gegen die Meinungs- und Pressefreiheit? So argumentieren die Anwälte der Betroffenen, die nun Klage eingereicht haben. Auch um ein Graffiti wird gestritten.



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Publish date : 2026-03-11 11:19:00

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