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Kirchenaustritt allein ist laut EuGH kein Kündigungsgrund

Kirchenaustritt allein ist laut EuGH kein Kündigungsgrund

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Geklagt hatte eine ehemalige Angestellte der Caritas.



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Publish date : 2026-03-17 10:46:00

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