Das Bundesverfassungsgericht hebt die Wahlrechtsreform der Ampel teilweise auf. Die Richter halten die Streichung der Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Kurios: Das eigentlich für Dienstag erwartete Urteil gelangt durch eine Panne bereits vorab ins Internet.
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Publish date : 2024-07-29 23:07:03
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