Sollten die Ermittler mehr Möglichkeiten bekommen, bestimmte Daten zu speichern? Das ist seit Jahren strittig. Brandenburgs SPD-Justizminister hat dazu eine klare Position.
Brandenburgs Justiz- und Digitalminister Benjamin Grimm dringt im Kampf gegen Kriminalität auf mehr Speicherbefugnisse der Ermittler bei IP-Adressen. « Die Vorratsdatenspeicherung wäre ein wichtiges zusätzliches Instrument und muss kommen, um Straftäter besser verfolgen zu können », sagte der SPD-Politiker dem « Tagesspiegel ». « Das gilt nicht nur bei Hasskriminalität, sondern ebenso im Kampf gegen Kinderpornografie im Netz. »
Bei der Debatte geht es um eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung. Der frühere Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte sich immer wieder für die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach sich im Dezember für eine rechtssichere Form der Speicherung von IP-Adressen aus, es gab aber mit dem verbliebenen Koalitionspartner (Grüne) keinen Konsens.
Grüne haben Bedenken gegen Speicherung
Die Brandenburger Grünen wiesen Grimms Forderung zurück. « Die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist nicht nur ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof gekippt worden », sagte Landeschefin Hanna Große Holtrup. « Die Vorratsdatenspeicherung trifft alle Menschen und nicht nur Straftäter. »
Der Europäische Gerichtshof entschied im Jahr 2022, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nur zum Schutz der nationalen Sicherheit möglich ist. Das gilt also zum Beispiel zur Gefahrenabwehr bei einer akuten terroristischen Bedrohung.
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Publish date : 2025-03-06 15:50:00
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