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Bundesfinanzhof: Umzug für Arbeitszimmer ist nicht steuerlich absetzbar

Bundesfinanzhof: Umzug für Arbeitszimmer ist nicht steuerlich absetzbar

Wer wegen besserer Homeoffice-Möglichkeiten in eine größere Wohnung wechselt, kann die Kosten dafür nicht steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof entschied gegen eine Familie, die während der Pandemie umzog.



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Publish date : 2025-04-17 14:00:00

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