Die Gewerkschaft Verdi und die Autobahn GmbH haben sich vor Gericht auf einen Vergleich verständigt: Demnach darf ein Warnstreik den Elbtunnel lahmlegen, allerdings nicht im Berufsverkehr. Frühestens ab 21 Uhr darf der Tunnel gesperrt werden. Source link : https://www.welt.de/regionales/hamburg/article255688542/Vergleich-vor-dem-Arbeitsgericht-Keine-Sperrung-des-Elbtunnels-im-Berufsverkehr.html Author : Publish date : 2025-03-13 14:37:00 Copyright for syndicated content belongs to the linked Source.
























