Viele Banken und Sparkassen berechneten manchen Kunden über Jahre Zinsen für die Aufbewahrung von Geldeinlagen. Durften sie das? Ein BGH-Urteil könnte auch für künftige Niedrigzinsphasen wichtig sein.Normalerweise bekommen Sparerinnen und Sparer Zinsen, wenn sie Geld zur Bank bringen. Doch über Jahre berechneten viele Geldhäuser ihren Kundinnen und Kunden negative Zinsen für deren Guthaben. Nach der Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) im Sommer 2022 sind diese sogenannten Verwahrentgelte nahezu wieder verschwunden. Doch rechtlich ist noch immer umstritten, ob Geldhäuser solche negativen Zinsen überhaupt verlangen dürfen. Diese Frage hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu klären.Wie kam es zu den Negativzinsen?Von






















