Die AfD Sachsen-Anhalt zieht eine Klage zurück – doch gegen den Extremismus-Vorwurf kämpft sie weiter. Das sind die Hintergründe.Die AfD Sachsen-Anhalt hat eine Klage zu einer Einstufung des Verfassungsschutzes zurückgezogen. Die Klage zur Einstufung als Verdachtsfall sei Ende Februar zurückgenommen worden, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Magdeburg der Deutschen Presse-Agentur. Das Verfahren um die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung sei weiterhin anhängig, aber ausgesetzt.Ein Verdachtsfall bedeutet, dass hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Organisation oder Gruppierung vorliegen. Es handelt sich um eine Übergangsphase, in der der Verfassungsschutz versucht, seinen Verdacht zu erhärten, dass es sich um eine erwiesenermaßen















