Ein Balkonkraftwerk installieren und eigenen Strom erzeugen – das klingt gut. Doch was, wenn der Nachbar Ärger macht? Was Mieter dürfen und wo es Streit geben kann, erläutern wir.In der Vergangenheit war die Frage "Balkonkraftwerk installieren" oft eine Angelegenheit für mehrere Parteien – Vermieter, Eigentümergemeinschaften und mitunter auch Nachbarn, die sich etwa durch angebliche Verschattung gestört fühlten. Seit Oktober 2024 hat sich die Ausgangslage jedoch verändert: Nach Paragraph 554 Absatz 1 BGB zählt die Installation als privilegierte Maßnahme. Mieter können ein Balkonkraftwerk damit grundsätzlich umsetzen, ein Widerspruch des Vermieters ist nur noch bei einem triftigen Grund möglich.Balkonkraftwerke in Mietwohnungen –






























