Der Bundesgerichtshof muss über die Farbe Hellrotorange entscheiden: Ist sie so unverwechselbar, dass Menschen bei ihrem Anblick nur eines vor Augen haben?RAL 2008 ist die Farbe des Anstoßes. Die Baumarktkette Obi hat 2010 eine „abstrakte Farbmarke“ angemeldet und später beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Doch Orange-Töne sind in der Branche verbreitet. Das rief einen Wettbewerber auf den Plan – und so prüft nun der Bundesgerichtshof (BGH) ab diesem Donnerstag, ob Obi Markenschutz beanspruchen kann.Die konkurrierende Kette Hornbach hatte beantragt, die Marke zu löschen. Die Farbe habe nicht die nötige Unterscheidungskraft, die zum Schutz nötig wäre. Zu wenige Menschen






























