Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Beschäftigten bei Kirchen und kirchlichen Organisationen den Rücken gestärkt.Der Kirchenaustritt darf eine Caritas-Mitarbeiterin einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge nicht automatisch ihren Job kosten. Entscheidend sei unter anderem, ob die Kirchenmitgliedschaft auch von anderen Mitarbeitenden mit den gleichen Aufgaben verlangt werde, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Außerdem sei zu prüfen, ob die religiöse Anforderung angesichts der Art der ausgeübten Tätigkeit tatsächlich „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ ist.Ist die Kirchenmitgliedschaft für den Job „wesentlich“?Hintergrund war ein Fall aus Deutschland: Ein kirchlicher Verein für Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden hatte einer Sozialpädagogin nach dem Austritt gekündigt, obwohl






























