Eine Aktivistin kommt wegen des umstrittenen Slogans "From the river to the sea, palestine will be free" vor Gericht. Der Richter spricht sie in dieser Sache frei. Der Fall sorgt für Diskussion.Die Berliner Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch einer Aktivistin aus der propalästinensischen Szene nicht, die die umstrittene Parole "From the river to the sea, palestine will be free" verwendet hat. Die Behörde habe zunächst ein "unbestimmtes Rechtsmittel" eingelegt, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab. Das Amtsgericht Tiergarten hatte am Mittwoch eine 38-Jährige vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen freigesprochen.