Birkenstock drückte der Schuh. Das Unternehmen wollte erreichen, dass die Konkurrenz keine ähnlichen Sandalen verkauft. Dafür wollte man die Latschen zur Kunst erklären.Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst – wenn es nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) geht. Sie genießen damit nicht den weitgehenden Schutz des Urheberrechts, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Birkenstock war vor Gericht gezogen, weil Konkurrenten ähnliche Schuhe verkauften. (Az. I ZR 16/24 u.a.)Birkenstock wollte erreichen, dass diese Konkurrenten – Tchibo, das dänische Modeunternehmen Bestseller und shoe.com, einer Tochter der Wortmann-Gruppe – ihre Sandalen nicht mehr verkaufen dürfen. Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Klage






























