Fast zehn Jahre nach einer Geburt wird eine Krankenhausgesellschaft zu Schmerzensgeld in Rekordhöhe verurteilt. Durch Fehler des Personals werde das Mädchen für immer leiden, meinen die Richter.Eine junge Patientin hat vom Landgericht Göttingen Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zugesprochen bekommen. Die Arzthaftungskammer habe festgestellt, dass dem medizinischen Personal einer Krankenhausgesellschaft bei der Geburt der Klägerin mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen seien, teilte das Gericht mit. Es handele sich um die größte Schmerzensgeldsumme, die vom Göttinger Landgericht bisher ausgesprochen wurde. Bei der Geburt der Klägerin im Jahr 2016 hatten weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Arzt einen erforderlichen Notkaiserschnitt eingeleitet.