Krumme Geschäfte mit Auslandspatienten am Klinikum sollen die Stadt Stuttgart Millionen gekostet haben. Zivilklagen bleiben in einem Fall erfolglos. Die Vereinbarungen sind sittenwidrig gewesen.Im Korruptionsskandals am Klinikum Stuttgart um die Auslandsabteilung (International Unit) hat das Landgericht Zivilklagen abgewiesen. Es sei sowohl die Klage eines Dienstleisters der ehemaligen International Unit auf Vergütung, als auch die Widerklage des Klinikums auf Rückzahlung gezahlter Vergütung abgelehnt worden, teilte das Gericht mit. Die vorgelegten Kooperationsverträge seien wegen Sittenwidrigkeit nichtig und daher bestünden keine gegenseitigen Ansprüche. Die Entscheidung ist bis jetzt nicht rechtskräftig.In mehreren Strafverfahren wurden Beteiligte am Korruptionsskandal in der Vergangenheit schon zu teilweise längeren