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Auch in Brandenburg kann man künftig seinen behördlichen Namen und sein Geschlecht ändern lassen. (Symbolbild) Foto: Peter Steff
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Neues Gesetz: Bereits einige Anträge auf Änderung von Geschlecht und Name

Anderes Geschlecht, neuer Name: Ab dem 1. November können sich die Einträge ohne große Hürden behördlich ändern lassen. Die Zahlen zeigen: Das Interesse ist da.Bereits vor dem Inkrafttreten des sogenannten Selbstbestimmungsrechts sind in Brandenburg zahlreiche
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