Ulmen stoppt vor Gericht den Verdacht zu Deepfake-Videos seiner Ex-Frau. Dass er Deepfake-Fotos erstellte, gilt aber als unstreitig.Christian Ulmen (50) hat im Rechtsstreit mit dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ einen Teilerfolg erzielt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg untersagte dem Magazin, den Verdacht zu erwecken, der Schauspieler habe Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes (44) hergestellt oder verbreitet. Über die zentralen Gewaltvorwürfe darf der „Spiegel“ dagegen weiter berichten. Das geht aus Mitteilungen beider Parteien zum Beschluss vom 22. Juni 2026 hervor.Anders als zuvor das Landgericht sah der Senat den Deepfake-Video-Verdacht als zwingend erweckt an - und zwar sowohl mit Blick auf die















